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Versicherung - keine Treue auf ewig!
Wie viel eine Versicherung tatsächlich wert ist, zeigt sich natürlich erst, im Schadensfall. In nur ganz wenigen Ausnahmen, kann die Versicherungsgesellschaft einen Vertrag nach jedem Schadensfall kündigen. Eine solche Ausnahme ist etwa die Krankenversicherung. Dem Kunden ist eine solche Auflösungsmöglichkeit aber nur in drei Versicherungssparten möglich und zwar in der Feuer-, Haftpflicht- und Hagelversicherung. (Paritätisches Kündigungsrecht) Eine solche Vertragsauflösung durch den wird meist damit begründet, dass der Schadensverlauf sehr schlecht ist. Es kommt - Gott sei Dank eher selten - auch vor, dass eine Gesellschaft vom Kündigungsrecht bereits nach dem ersten Schadensfall Gebrauch macht. In diesem Fall liegt der Grund an der schlechten Entwicklung einer Sparte, wie etwa die Kaskoversicherung. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat nach Anerkennung oder Verweigerung der Schadensleistung. Ein damit verbundenes Problem ist jedoch, dass durch den Versicherer gekündigte Versicherungsnehmer "gebrandmarkt" sind. Sie haben es in aller Regel schwer, einen anderen Versicherer zu finden bzw. einen Vertrag zu marktgerechter Prämie zu erhalten. Es bringt aber nichts, die Kündigung zu verschweigen, weil bei der Antragstellung für einen neuen Vertrag genau danach gefragt wird. Ein unwahre Angabe auf diese Frage führt im Schadensfall unweigerlich zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
Weit über 500.000 Österreicher haben sie schon abgeschlossen, die Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und Kapitalgarantie hat sich eindrucksvoll durchgesetzt! Auch die bisherigen Ergebnisse aus der Veranlagung sind absolut erfreulich.
Der Erfolg dieses Vorsorgeprodukts, bei dem 40 % des eingesetzten Kapitals in Aktien investiert werden, hängt zu einem großen Teil genau davon ab. An den Börsen ist es seit Einführung dieser Sparform sehr gut gelaufen und die Anleger haben ausgezeichnet verdient. Auch schon mit geringen Ansparbeträgen konnten die besten Fondsvarianten seit ihrem Start um bis zu 73 % zulegen. Auch wenn es wahrscheinlich nicht auf Dauer in diesem Tempo an der Wiener Börse weitergehen wird, kann diese Form der Altersvorsorge mit einigen erheblichen Vorteilen punkten.
1.) Prämie durch den Staat zwischen 8,5 und 13,5 Prozent jährlich auf die eingezahlte Prämie!
2.) Kapitalgarantie auf die eingezahlten Beiträge und die staatliche Prämie!
3.) Die Erträge während der Laufzeit sind KESt-frei!
4.) Nach Ende der Vertragsdauer ist die Rente von der Einkommensteuer befreit!
Wer den maximal möglichen Jahresbeitrag von € 2.000 anspart, erhält heuer vom Finanzminister € 180 Euro Prämie überwiesen! (Staatliche Prämie für 2005 ist 9%).
Wer jedoch das eingezahlte Geld nicht über die zusätzliche Pension ausbezahlt haben möchte, sondern frühestens nach zehn Jahren lieber über das Kapital verfügen will, muss die Hälfte der staatlichen Prämie zurückbezahlen. Die Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Auszahlungssumme wird mit 25 % KESt. besteuert.
Aktuellen Prognosen zufolge, werden heuer ca. 300.000 Autos neu zugelassen. Davon werden etwa ein Viertel bar bezahlt. Bei den restlichen ca. 225.000 Fahrzeugen stellt sich die Frage der Finanzierung - also Kredit oder Leasing!
Ein sehr großer Teil der Österreicher entscheidet sich zu leasen. Ein unbestreitbarer Vorteil des Kfz-Leasing: Auch ohne große Finanzreserven kann man mit einer geringen Monatsgebühr sofort mit dem Traumwagen starten. Die Höhe der Leasingraten und die weiteren Grundlagen werden auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt.
Bei einer Leasingfinanzierung wird meist ein Restwert in Höhe des zu erwartenden Verkaufserlöses festgelegt. Die meisten Leasingnehmer entscheiden sich nach Ablauf der Leasingdauer für einen Kauf zu diesem Restwert.
Aber Vorsicht: Die Leasingangebote sind sehr unterschiedlich und nur ein Vergleich kann vor einer zu hohen Gesamtbelastung schützen! Allein eine niedrige Leasingrate ist noch nicht alles!
Auch beim Versicherungsvertrag ist darauf zu Achten, dass eine sogenannte Leasingauflösungsklausel in der Kasko-Versicherung mitversichert wird, da im Falle eines Totalschadens oder Total- Diebstahl des Fahrzeuges die Leasing-abrechnung auf Basis des aushaftendes Kapitals (Leasingauflösungswert inkl. Geschäftsgebühren) erfolgt.
Besonders am Anfang der Leasingdauer entspricht der Zeitwert (Listenpreis des Fahrzeuges) nicht dem in der Eurotaxliste dokumentierten Wert des Fahrzeuges. So kommt es zu großen Differenz und zu finanziellen Nachteilen die durch die Vereinbarung dieser Zusatzklausel vermieden werden kann.
Lassen Sie sich von uns beraten, wir kümmern uns gerne ! ! !
Obwohl aus dem Innenministerium verkündet wurde, dass die Kriminalität wieder rückläufig sei, so gilt dies nicht für die Einbruchdiebstähle!
Die Statistiken der österreichischen Versicherungsunternehmen kommen hier zu alarmierenden Ergebnissen. Demnach gibt es derzeit so viele Einbrüche wie noch nie:
Täglich 373 !!!
Allein die Autoeinbrüche sind innerhalb eines Jahres um 8 % gestiegen. Im Jahr 2004 waren es über 3600 Fälle mit einer Schadenssumme von etwa 5,3 Millionen Euro. Noch auffälliger ist die Steigerung bei den Einbrüchen in Wohnungen und Geschäfte. Die Steigerung von 2003 auf 2004 betrug hier sogar 13,9 Prozent. Österreichweit waren im letzten Jahr über 6000 Fälle gemeldet. Beachtlich auch hier die Schadenssumme von 16 Millionen Euro.
Diese Entwicklung könnte sich in naher Zukunft auch auf die Versicherungsprämien auswirken, auch wenn dies bisher noch nicht angekündigt wurde. Dieses Problem sollte aber nicht nur dazu führen, dein eigenen Versicherungsschutz aktuell zu halten, sondern auch dazu, geeignete Einbruchssicherungen in Erwägung zu ziehen.
Entscheidungen wie Schul-, oder Berufsausbildung sind meist schon gefallen. Für viele beginnt eine Berufsausbildung, damit ist ein weiterer Schritt zum Erwachsenwerden getan.
Aber Achtung: Eine Mitversicherung in der Unfallversicherung bei den Eltern ist ab diesem Zeitpunkt sehr häufig nicht mehr gegeben und auch eine Deckung in der Privat- u. Sporthaftpflichtversicherung (automatisch in jeder Haushaltsversicherung enthalten) ist unbedingt zu hinterfragen.
Erwachsenwerden heißt auch Verantwortung für sich zu übernehmen. Bei manchen wichtigen Fragen können wir behilflich sein! Unser Fachwissen bezüglich Versicherungen, Vorsorge und Pensionsvorsorge möchten wir gerne auch Ihren Kindern zur Verfügung stellen.
Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Die meisten Versicherungsverträge können sich erst im Schadensfall beweisen. Ebenso liegt es an den handelnden Personen, vor allem schnell zu handeln! Wer rasch hilft, hilft doppelt. Nichts ist unangenehmer - für den Kunden und den Versicherer - wenn sich die Erledigung eines Schadens in die Länge zieht. Häufig sind es Kleinigkeiten, die unnötig Zeit kosten und Verzögerungen hervorrufen. Zur Verbesserung des zeitlichen Ablaufes würde es aber schon genügen, folgende Regeln einzuhalten:
Schadenmeldung
Die Schadenmeldung gehört zu jedem Versicherungsschaden. Diese Meldung an unser Maklerbüro muss möglichst unverzüglich erfolgen.
Personenschäden
Bei Personenschäden muss die Meldung innerhalb einer Woche beim Versicherer einlangen, bei Todesfällen sogar innerhalb von drei Tagen. Behörden und Ärzte müssen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden bzw. kann der Versicherer verlangen, dass sich der Versicherungsnehmer bzw. die verletzte Person von Ärzten der Versicherung untersuchen lässt.
Sachschäden
Auch hier ist die unverzügliche Schadenmeldung erforderlich. Außerdem ist der Versicherungsnehmer zur Schadenminderung verpflichtet.
Beschädigte Sachen bitte unbedingt aufbewahren, die Versicherungsgesellschaft kann diese verlangen, bevor sie eine Zahlung vornimmt! Also: Nichts voreilig wegschmeißen oder entsorgen!
Behördliche Meldungen sind verpflichtend bei Feuerschäden, Einbruchdiebstahl und Vandalismus!
Kfz-Schäden
Unfallbericht ausfüllen, kein Schuldeingeständnis machen, Fotos und Skizzen vom Unfallgeschehen anfertigen, Daten des Unfallgegners erheben, Namen und Adressen von Zeugen notieren und unverzüglich eine Schadensmeldung an unser Büro schicken.
Bei Personenschäden bzw. wenn ausländische Fahrzeuge beteiligt sind, bitte unbedingt die Polizei oder Gendarmerie rufen! Auch bei Wildunfällen, Diebstahl, Vandalismus, Parkschäden ist eine Behördenmeldung notwendig (Kasko!).
