Tipps für den Schadensfall

Wie Sie in einem Schadensfall am besten vorgehen und was es dabei zu beachten gilt haben wir hier für Sie kurz und bündig zusammengefasst.

“Wir wissen wie es sich anfühlt im Regen zu stehen, deswegen sind wir für Sie da wenn es Ernst wird.”

Was tun wenn der hut brennt?

Die meisten Versicherungsverträge können sich erst im Schadensfall beweisen. Ebenso liegt es an den handelnden Personen, vor allem schnell zu handeln! Wer rasch hilft, hilft doppelt. Nichts ist unangenehmer – für den Kunden und den Versicherer – wenn sich die Erledigung eines Schadens in die Länge zieht. Häufig sind es Kleinigkeiten, die unnötig Zeit kosten und Verzögerungen hervorrufen. Zur Verbesserung des zeitlichen Ablaufes würde es aber schon genügen, folgende Regeln einzuhalten:

 

Schadenmeldung
Die Schadenmeldung gehört zu jedem Versicherungsschaden. Diese Meldung an unser Maklerbüro muss möglichst unverzüglich erfolgen.

 

Personenschäden
Bei Personenschäden gilt generell: Je früher desto besser! Es sollte unverzüglich eine Meldung beim Versicherer einlangen um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren. Behörden und Ärzte müssen ggf. von ihrer Schweigepflicht entbunden werden bzw. kann der Versicherer verlangen, dass sich der Versicherungsnehmer bzw. die verletzte Person von Ärzten der Versicherung untersuchen lässt.

 

Sachschäden
Auch hier ist die unverzügliche Schadenmeldung erforderlich. Außerdem ist der Versicherungsnehmer zur Schadenminderung verpflichtet.
Beschädigte Sachen bitte unbedingt aufbewahren, die Versicherungsgesellschaft kann diese verlangen, bevor sie eine Zahlung vornimmt! Also: Nichts voreilig wegschmeißen oder entsorgen!

Behördliche Meldungen sind verpflichtend bei Feuerschäden, Einbruchdiebstahl und Vandalismus!

 

Kfz-Schäden
Unfallbericht ausfüllen, kein Schuldeingeständnis machen, Fotos und Skizzen vom Unfallgeschehen anfertigen, Daten des Unfallgegners erheben, Namen und Adressen von Zeugen notieren und unverzüglich eine Schadensmeldung an unser Büro schicken.

 

Bei Personenschäden bzw. wenn ausländische Fahrzeuge beteiligt sind, bitte unbedingt die Polizei oder Gendarmerie rufen! Auch bei Wildunfällen, Diebstahl, Vandalismus, Parkschäden ist eine Behördenmeldung notwendig (Kasko!).